Abschiebeverbot

“Wird kein Asyl und keine Eigenschaft als Flüchtling zuerkannt, kann für Asylsuchende ein sogenanntes zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot erteilt werden, sofern Gefahr für Leib, Leben und Freiheit nach einer Abschiebung besteht. So geschützte Personen erhalten den nationalen subsidiären Schutz, mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Regel für ein Jahr, haben aber weniger Rechte als anerkannte Flüchtlinge sowie subsidiäre Schutzberechtigte nach europäischem Recht.”
(Quelle: Glossar der Neuen Deutschen Medienmacher)

In der Jugendbildungsstätte wird dieser Begriff insbesondere thematisiert im Basisthema:

Flucht und Fluchtursachen

Menschenrechte verschwinden. Welche Notausgänge halten wir jenen offen, die einen Ausweg suchen? Es gibt eine einzige Sache, die darüber entscheidet was mit deinem Leben passiert. Was mit deiner Zukunft geschehen wird. Ob du den Krieg fürchten musst oder der [...]

Flucht und Fluchtursachen2021-02-08T11:15:42+02:00