Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

“Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist ein internationaler Pakt über bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die jedem Menschen unabhängig von seiner Stellung in Staat, Gesellschaft, Familie, Beruf Religion und Kultur bereits dadurch zustehen, dass er als Mensch geboren ist. Auch andere Merkmale wie Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, politische oder sonstige weltanschauliche Vorstellungen, nationale oder soziale Herkunft lassen die Gültigkeit der mit der bloßen Existenz als Mensch verbundenen Menschenrechte unberührt. Die Verkündung von der UN-Generalversammlung fand am 10.12.1948 statt. Wie alle Beschlüsse der Generalversammlung hat sie jedoch lediglich empfehlenden Charakter und entfaltet keine rechtliche Bindung.
(Quelle: BPB – Bundeszentrale für politische Bildung)

In der Jugendbildungsstätte werden die Menschenrechte insbesondere thematisiert im Basisthema:

Grenzenlose Jugendarbeit

Ich möchte Flügel haben und Grenzen überwinden. Jenseits der neuvölikischen Enge von Nationalität, Ethnizität und Kulturalität. Die Jugendbildungsstätte ist über viele Grenzen hinweg mit Partner*innen aus der Jugendarbeit verbunden. Rassismuskritische Migrationspädagogik läßt sich ohnehin nur über Grenzen hinweg denken. [...]

Grenzenlose Jugendarbeit2021-03-19T12:49:19+02:00