„Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist ein internationaler Pakt über bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die jedem Menschen unabhängig von seiner Stellung in Staat, Gesellschaft, Familie, Beruf Religion und Kultur bereits dadurch zustehen, dass er als Mensch geboren ist. Auch andere Merkmale wie Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, politische oder sonstige weltanschauliche Vorstellungen, nationale oder soziale Herkunft lassen die Gültigkeit der mit der bloßen Existenz als Mensch verbundenen Menschenrechte unberührt. Die Verkündung von der UN-Generalversammlung fand am 10.12.1948 statt. Wie alle Beschlüsse der Generalversammlung hat sie jedoch lediglich empfehlenden Charakter und entfaltet keine rechtliche Bindung.
(Quelle: BPB – Bundeszentrale für politische Bildung)
In der Jugendbildungsstätte werden die Menschenrechte insbesondere thematisiert im Basisthema: