Asylbewerber*innen

“sind juristisch gesehen Personen, die einen Antrag auf Anerkennung als politisch Verfolgte gestellt haben, deren Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aber noch nicht abgeschlossen sind. Bis zum Antrag gilt man für die Behörden als »Asylbegehrender« oder Asylsuchender. Allerdings ist der Begriff »Asylbewerber« irreführend, weil ein Grundrecht auf Asyl besteht; Menschen bewerben sich nicht um Grundrechte, sie haben sie einfach. Alternative Begriffe: Geflüchtete oder Schutzsuchende”.
(Quelle: Glossar der Neuen Deutschen Medienmacher)

In der Jugendbildungsstätte wird dieser Begriff insbesondere thematisiert im Basisthema:

Flucht und Fluchtursachen

Menschenrechte verschwinden. Welche Notausgänge halten wir jenen offen, die einen Ausweg suchen? Es gibt eine einzige Sache, die darüber entscheidet was mit deinem Leben passiert. Was mit deiner Zukunft geschehen wird. Ob du den Krieg fürchten musst oder der [...]

Flucht und Fluchtursachen2021-02-08T11:15:42+02:00