Ausländische Mitbürger*innen

“wird seit den 1970er Jahren als meistens wohlmeinende, jedoch widersprüchliche Bezeichnung für Menschen verwendet, die seit vielen Jahren hier leben und voraussichtlich bleiben werden. Soll die nicht-deutsche Staatsbürgerschaft betont werden, ist ausländische*r Bürger*in passender, da bei »Mit-Bürger*in« ein unnötiges »Othering« stattfindet, d.h. ein*e Mitbürger*in ist damit scheinbar anders als ein*e Bürger*in”.
(Quelle: Glossar der Neuen Deutschen Medienmacher)

In der Jugendbildungsstätte wird dieser Begriff insbesondere thematisiert im Basisthema:

Rechtssituation von Migrant:innen

In der Mühle der „Migrationsgesetze“ werden Menschen zermahlen. Paragraphen. Regelungen. Ungeschriebene Gesetze. Und all das was noch zwischen den Zeilen steht. Rechte und Pflichten eines Menschen verweisen auf eine Seite der Migrationmaschinerie. Bürokratie und Autonomie begegnen sich hier nicht [...]

Rechtssituation von Migrant:innen2021-10-05T12:28:32+02:00