Aussiedler*innen

“sind deutsche »Volkszugehörige« und mit etwa 4,5 Millionen Menschen die größte Einwanderergruppe in der Bundesrepublik. Laut Definition des Innenministeriums handelt es sich bei ihnen um »Personen deutscher Herkunft, die in Ost- und Südosteuropa sowie in der Sowjetunion unter den Folgen des Zweiten Weltkrieges gelitten haben (und die) noch Jahrzehnte nach Kriegsende aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit massiv verfolgt« wurden. In der Bundesrepublik können sie die »Statusdeutscheneigenschaft« bekommen, werden damit deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt und sind keine Ausländer (siehe auch Vertriebene)”.
(Quelle: Glossar der Neuen Deutschen Medienmacher)

In der Jugendbildungsstätte wird dieser Begriff insbesondere thematisiert im Basisthema:

Rechtssituation von Migrant:innen

In der Mühle der „Migrationsgesetze“ werden Menschen zermahlen. Paragraphen. Regelungen. Ungeschriebene Gesetze. Und all das was noch zwischen den Zeilen steht. Rechte und Pflichten eines Menschen verweisen auf eine Seite der Migrationmaschinerie. Bürokratie und Autonomie begegnen sich hier nicht [...]

Rechtssituation von Migrant:innen2021-10-05T12:28:32+02:00