„wird durch das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates garantiert. Sie besagt, dass alle Angehörigen einer nationalen Minderheit selbst wählen dürfen, ob sie sich dieser Minderheit zugehörig fühlen oder nicht. Dieses Bekenntnis ist frei, ein Nachweis der Gruppenzugehörigkeit darf also nicht verlangt werden. Sinti und Roma sind in Deutschland seit 1998 als nationale Minderheit anerkannt.“
(Quelle: Glossar der Neuen Deutschen Medienmacher)
In der Jugendbildungsstätte wird dieser Begriff insbesondere thematisiert im Basisthema: