Demokratie kommt aus der griechischen Sprache.
Es bedeutet “Herrschaft des Volkes”.
Das Volk sind alle Bürger und Bürgerinnen. In einer Demokratie entscheidet das Volk. Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Demokratie.
Im Grundgesetz steht in Artikel 20, Absatz 2, was Demokratie in Deutschland bedeutet:
“Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen […] ausgeübt”.
Zu einer Demokratie gehören aber mehr als nur die Abstimmungen des Volkes.
Zur Demokratie in Deutschland gehört auch, dass der Staat die Grundrechte und Gesetze achtet und dass die Gerichte unabhängig sind.
Auch in der Europäischen Union gehören zur Demokratie die Achtung der Menschenrechte und der Gesetze sowie unabhängige Gerichte.
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung.
In der Jugendbildungsstätte wird dieser Begriff insbesondere thematisiert im Basisthema: