„wird in der Fachsprache verwendet, um Menschen zu beschreiben, die keine Staatsangehörigkeit eines EU-Landes haben. Solange es rechtliche Unterscheidungen für diese Gruppen gibt, ist der Begriff unvermeidbar. Beispiel: Deutsche haben allgemeines Wahlrecht, EU- Bürger*innen können in Deutschland bei Kommunalwahlen abstimmen, Drittstaatsangehörige dürfen in beiden Fällen nicht mitwählen“.
(Quelle: Glossar der Neuen Deutschen Medienmacher)
In der Jugendbildungsstätte wird dieser Begriff insbesondere thematisiert im Basisthema: