Drittstaatsangehörige

“wird in der Fachsprache verwendet, um Menschen zu beschreiben, die keine Staatsangehörigkeit eines EU-Landes haben. Solange es rechtliche Unterscheidungen für diese Gruppen gibt, ist der Begriff unvermeidbar. Beispiel: Deutsche haben allgemeines Wahlrecht, EU- Bürger*innen können in Deutschland bei Kommunalwahlen abstimmen, Drittstaatsangehörige dürfen in beiden Fällen nicht mitwählen”.
(Quelle: Glossar der Neuen Deutschen Medienmacher)

In der Jugendbildungsstätte wird dieser Begriff insbesondere thematisiert im Basisthema:

Rechtssituation von Migrant:innen

In der Mühle der „Migrationsgesetze“ werden Menschen zermahlen. Paragraphen. Regelungen. Ungeschriebene Gesetze. Und all das was noch zwischen den Zeilen steht. Rechte und Pflichten eines Menschen verweisen auf eine Seite der Migrationmaschinerie. Bürokratie und Autonomie begegnen sich hier nicht [...]

Rechtssituation von Migrant:innen2021-10-05T12:28:32+01:00