Optionspflicht

“Seit 2000 erhalten in Deutschland geborene Kinder von Ausländern neben der ausländischen Staatsangehörigkeit in der Regel auch die deutsche. Dabei wurde jedoch für die Kinder von Drittstaatsangehörigen die Optionspflicht eingeführt: Zwischen dem 18. und dem 23. Geburtstag mussten sie sich für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden. Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes von 2014 entfällt dieser Entscheidungszwang für diejenigen jungen Leute mit doppelter Staatsangehörigkeit, die mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben, oder sechs Jahre hier zur Schule gingen oder einen Schul- oder Berufsabschluss in Deutschland gemacht haben. Es bleibt also kompliziert.”
(Quelle: Glossar der Neuen Deutschen Medienmacher)

In der Jugendbildungsstätte wird dieser Begriff insbesondere thematisiert im Basisthema:

Rechtssituation von Migrant:innen

In der Mühle der „Migrationsgesetze“ werden Menschen zermahlen. Paragraphen. Regelungen. Ungeschriebene Gesetze. Und all das was noch zwischen den Zeilen steht. Rechte und Pflichten eines Menschen verweisen auf eine Seite der Migrationmaschinerie. Bürokratie und Autonomie begegnen sich hier nicht [...]

Rechtssituation von Migrant:innen2021-10-05T12:28:32+02:00