bezeichnet jegliche Art der Einflussnahme und Gestaltung sowie die Durchsetzung von Forderungen und Zielen, sei es in privaten oder öffentlichen Bereichen.
1) Im klassischen (aus dem griech. »polis« abgeleiteten) Sinne bezeichnet P. Staatskunst, das Öffentliche bzw. das, was alle Bürgerinnen und Bürger betrifft und verpflichtet, i. w. S. das Handeln des Staates und das Handeln in staatlichen Angelegenheiten.
2) P. bezeichnet die aktive Teilnahme an der Gestaltung und Regelung menschlicher Gemeinwesen. /Quelle: Bundeszentrale politische Bildung/.
In der Jugendbildungsstätte wird dieser Begriff insbesondere thematisiert im Basisthema: