„bezeichnet den Anteil aller Asylanerkennungen, Gewährungen von Flüchtlingsschutz und Feststellungen eines Abschiebungsverbotes innerhalb eines Zeitraums, bezogen auf die Gesamtzahl dieser Entscheidungen im betreffenden Zeitraum. Zudem bedeutet die auf das Herkunftsland bezogene Gesamtschutzquote, den Anteil solcher Entscheidungen, bezogen auf die Zahl der im betreffenden Zeitraum getroffenen Entscheidungen, zu Personen aus dem entsprechenden Herkunftsland. In den Medien ist oft nur von einer »Schutzquote« die Rede. Dieser Begriff ist aber unscharf, weil er sich sowohl auf die Gesamtschutzquote, als auch auf die Asylanerkennungsquote beziehen kann.“
(Quelle: Glossar der Neuen Deutschen Medienmacher)
In der Jugendbildungsstätte wird dieser Begriff insbesondere thematisiert im Basisthema: