bezeichnet ein Prinzip, das gegen die Vereinzelung und Vermassung gerichtet ist und die Zusammengehörigkeit, d. h. die gegenseitige (Mit-)Verantwortung und (Mit-)Verpflichtung betont. S. kann auf der Grundlage gemeinsamer politischer Überzeugungen, wirtschaftlicher oder sozialer Lage etc. geleistet werden. Die politische Soziologie unterscheidet zwei Formen: a) die mechanische S., die auf vorgegebenen gemeinsamen Merkmalen einer Gruppe beruht (z. B. Geschlechtszugehörigkeit), und b) die organische S., deren Basis das Angewiesensein aufeinander (z. B. auf Spezialisten in hoch arbeitsteiligen Gesellschaften) ist.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
In der Jugendbildungsstätte wird dieser Begriff insbesondere thematisiert im Basisthema: