Subsidiärer Schutz

“kann von Geflüchteten nach der Europäischen Menschenrechtskonvention in Anspruch genommen werden, wenn ihr Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt wurde. Sie werden als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt, wenn sie den Behörden stichhaltige Gründe dafür vorbringen können, dass ihnen im Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Dann wird ein einjähriger Schutz gewährt, mit Möglichkeit zur Verlängerung auf drei Jahre.”
(Quelle: Glossar der Neuen Deutschen Medienmacher)

In der Jugendbildungsstätte wird dieser Begriff insbesondere thematisiert im Basisthema:

Flucht und Fluchtursachen

Menschenrechte verschwinden. Welche Notausgänge halten wir jenen offen, die einen Ausweg suchen? Es gibt eine einzige Sache, die darüber entscheidet was mit deinem Leben passiert. Was mit deiner Zukunft geschehen wird. Ob du den Krieg fürchten musst oder der [...]

Flucht und Fluchtursachen2021-02-08T11:15:42+02:00