„beschreibt jene Gruppen der Bevölkerung, die in Deutschland durch Bund und Länder einen besonderen Schutz und eine spezifische Förderung erhalten. Neben den deutschen Sinti und Roma sind auch die Lausitzer Sorben, die dänische Minderheit und die friesische Volksgruppe als nationale Minderheit anerkannt. Angehörige der nationalen Minderheiten sind deutsche Staatsangehörige, unterscheiden sich aber von der Mehrheitsbevölkerung durch eine eigene Sprache, Kultur, Geschichte und Identität, die sie bewahren. Im Gegensatz zu den anderen Gruppen leben die deutschen Sinti*ze und Rom*nja nicht in angestammten Siedlungsgebieten.“
(Quelle: Glossar der Neuen Deutschen Medienmacher)
In der Jugendbildungsstätte wird dieser Begriff insbesondere thematisiert im Basisthema: